Promotion
Sie überlegen, an der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Bonn zu promovieren? Wir freuen uns über Ihr Interesse! Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Schritte auf dem Weg zu Ihrem Doktortitel sowie wichtige Dokumente zum Download.
Aktuell promovieren Sie an unserer Fakultät mit Doktorvater oder Doktormutter – und können zwischen der Promotion mit Abschluss Dr. theol. und einem Ph.D.-Programm mit verschiedenen Schwerpunkten wählen.
Rechtsgrundlage für Ihre Promotion mit Abschluss Dr. theol. ist die Promotionsordnung und für Ihr Ph.D.-Programm die Ph.D.-Ordnung (in ihrer jeweils gültigen Fassung).
Schritt 1: Betreuungszusage
Um an der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Bonn promovieren zu können, brauchen Sie einen sogenannten Doktorvater oder eine Doktormutter, der*die Ihre Arbeit betreut. Infrage kommen hierfür alle Mitglieder der Fakultät, die sich habilitiert haben.
Am besten suchen Sie also zunächst das Gespräch mit der gewünschten Person aus einer unserer Abteilungen Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie oder Praktische Theologie und Religionspädagogik.
Eine Vorlage für eine anschließende schriftliche Betreuungszusage können Sie als PDF-Datei herunterladen. Mit ihr melden Sie Ihre Qualifikationsarbeit später beim Promotionsbüro offiziell an.
Vor der Anmeldung Ihrer Arbeit sollten Sie nun noch die Hinweise zur Promotion in Evangelischer Theologie bezeihungsweise die Hinweise zum Ph.D.-Programm aufmerksam lesen, die das Promotionsbüro zusammengestellt hat.
Schritt 2: Anmeldung
Wenn Sie von Ihrem Doktorvater oder Ihrer Doktormutter eine Betreuungszusage erhalten haben, können Sie sich zur Prüfung Ihrer Promotionsberechtigung anmelden. Schicken Sie hierfür einfach die Betreuungszusage sowie den vollständig ausgefüllten Hochschulstatistikfragebogen per E-Mail an das Promotionsbüro.
Für die Anmeldung Ihrer Qualifikationsarbeit sind zusätzlich im Original vorzulegen oder in beglaubigter Kopie per Post zuzusenden:
- Abschlusszeugnis(se)
- Sprachzeugnisse
- Nachweis Studienverlauf (Transkript of Records)
- Abiturzeugnis
Sobald Ihre Promotionsberechtigung von der Prüfungskommission bestätigt wurde, erhalten Sie Ihre Zulassung zum Promotionsstudium per Post.
Zertifikat Doctorate plus
Das Zertifikat Doctorate plus kann in den Tracks Research, Research Management und Business and Organizations erworben werden und bescheinigt Bonner Promovierenden die Teilnahme an Workshops im Umfang von 50 Arbeitseinheiten.
Es wird gemeinsam vom Bonner Graduiertenzentrum und seinen Kooperationspartnern Career Center, Personalentwicklung, Universitäts- und Landesbibliothek, International Office, Gleichstellungsbüro sowie Bonner Zentrum für Hochschullehre ausgestellt.
Schritt 3: Schreibphase
Wenn Sie Ihr Thema gefunden und mit Ihrem Doktorvater oder Ihrer Doktormutter ein Exposé abgestimmt haben, kann es losgehen: Primär- und Sekundärliteratur sichten, Ihre Argumentation prüfen, an Ihrer Dissertation schreiben, Ihren Text abstimmen, das Gespräch mit anderen suchen, z.B. in einem Doktorandenkolloquium, die Nerven behalten – und möglicherweise ein Seminar zu Ihrem Forschungsthema geben oder einen Vortrag halten.
Das Ph.D.-Programm sieht neben dem Verfassen der Dissertation ein strukturiertes Promotionsstudium vor, das heißt die Teilnahme an Lehrveranstaltungen sowie zwei internationalen Kongressen. Details finden Sie im Merkblatt. Bei der klassischen Promotion ist ein strukturiertes Promotionsstudium mit Lehrveranstaltungen nur bei fehlenden Vorleistungen vorgesehen.
Eine in Vollzeit verfasste Dissertation braucht in der Regel 3 Jahre, eine berufsbegleitend erstellte entsprechend länger. Im Ph.D.-Programm gibt es neben einer Monographie auch die Möglichkeit einer kumulativen Dissertation.
Schritt 4: Antrag auf Zulassung zur Promotion
Sie haben Ihre Dissertation abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch, dann haben Sie bereits einen großen Teil geschafft!
Reichen Sie mit dem Formular zum Antrag auf Zulassung zur Promotion inklusive der erforderlichen Anhänge im Promotionsbüro mindestens 3 gedruckte Exemplare Ihrer Arbeit sowie eine elektronische Fassung ein.
Nach der Einreichung eröffnet der Promotionsausschuss das Verfahren und bestellt offiziell die Gutachtenden, die dann zwölf Wochen Zeit für die Erstellung ihrer Gutachten haben. Danach erhalten alle Mitglieder der Prüfungskommission für Promotionen die Arbeit zusammen mit den Gutachten und haben zehn Wochen Zeit für die Durchsicht, bevor die Prüfungskommission auf Grundlage der Gutachten und etwa vorliegender Voten ihrer Mitglieder über Annahme und Bewertung der Arbeit entscheidet.
Der Promotionsausschuss tagt in der Regel zu Beginn und in der Mitte der Vorlesungszeit; die genauen Fristen, bis zu denen Dissertationen eingereicht sein müssen, um in dieser Sitzung behandelt zu werden, erfahren Sie im Promotionsbüro.
Schritt 5: Disputation oder Rigorosum
Entscheiden Sie, ob Sie Ihre Doktorprüfung in Form einer Disputation oder eines Rigorosums absolvieren möchten und suchen Sie den Kontakt zu möglichen Prüfer*innen.
Wenn die Gutachten zu Ihrer Arbeit sowie die Stellungnahmen der Kommissionsmitglieder vorliegen, entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme Ihrer Arbeit und setzt einen Termin für Ihre mündliche Prüfung fest. Sie werden per E-Mail informiert.
Bei einer Disputation müssen Sie spätestens 6 Wochen vor dem Termin Ihre Thesen im Promotionsbüro einreichen. Für das Rigorosum gibt es einen festen Termin im Semester.
Rechnen Sie mit einem Zeitraum von neun Monaten zwischen dem Einreichen Ihrer Dissertation und der Doktorprüfung.
Und so geht es weiter
Nach Ihrer erfolgreichen Doktorprüfung erhalten Sie bereits eine schriftliche Bescheinigung, Ihren Doktortitel führen dürfen Sie jedoch erst nach der feierlichen Promotion.
Voraussetzung für diese ist zum Beispiel die Vorlage eines Verlagsvertrags zur Veröffentlichung Ihrer Doktorarbeit. Alternative Möglichkeiten finden Sie in der Promotions- beziehungsweise Ph.D.-Ordnung.
Zur feierlichen Promotion werden neben Ihnen und Ihrem Doktorvater oder Ihrer Doktormutter auch der*die Zweitgutachter*in Ihrer Arbeit eingeladen. Zudem sind Sie herzlich eingeladen, weitere Gäste mitzubringen.
Bei der feierlichen Promotion erhalten Sie eine Urkunde und leisten den vorgesehenen Doktoreid (sofern gewünscht). Im Anschluss an die Feier erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung darüber, dass Sie nun berechtigt sind, den Doktortitel zu führen.
Die eigentliche Veröffentlichung Ihrer Arbeit sollte binnen eines Jahres erfolgen, andernfalls ist ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Bei einer Verlagsveröffentlichung sind 7 Pflichtexemplare abzuliefern, in die bestimmte Promotionsdaten von Ihnen eingeklebt werden müssen – das Promotionsbüro hält eine Vorlage bereit.
Und danach? Zu weiteren Karrieremöglichkeiten berät der Career Service der Universität Bonn. Vielleicht ist auch eine Habilitation eine Möglichkeit?
Wichtige Downloads
Hier finden Sie wichtige Dokumente noch einmal gesammelt als PDF-Dateien zum Download.
Kontakt
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Aktuelle Forschung
Erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Forschungsprojekte an der Evangelisch-Theologischen Fakultät.
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt unterstützt Sie bei allen formalen und organisatorischen Fragen zu Ihrer Promotion.
Dekanat
Das Dekanat ist Ansprechpartner in allen Fragen, die die Fakultät in Bonn als ganze betreffen.